
AGB's der Lippedent
GmbH
§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich
1. Die Angebote und Leistungen von Lippedent erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese
Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann
wirksam, wenn sie von Lippedent schriftlich bestätigt werden.
Anders lautende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von
Lippedent werden nicht anerkannt, es sei denn, Lippedent
hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Diese Geschäftsbedingungen von Lippedent gelten auch dann,
wenn Lippedent in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen
Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des
Vertragspartners die Leistungen für den Vertragspartner
vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Gegenstand des Vertrages
1. Gegenstand des Vertrages sind die im
jeweiligen Auftrag spezifizierten Lieferungen und Leistungen
von Lippedent, insbesondere die Entwicklung und Erstellung von
Homepages und Internetauftritten sowie der Betrieb von Online
Datenbanken für verschiedenste Themenbereiche und Zielgruppen
in unterschiedlichen Medien und die Erstellung von Homepages
für den Internetauftritt.
Gegenstand des Vertrages ist auch die Nutzung von durch
Lippedent erstellter Homepages und Datenbanken. Mit der
Nutzung der Leistungen von Lippedent erkennt der Nutzer die
allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lippedent GmbH an. Dies
schließt insbesondere den Ausschluss der Gewährleistung und
Haftung gemäß §4 auch für diesen Nutzerkreis aus.
2. Alle Angebote von Lippedent sind freibleibend. Die
Beauftragung des Vertragspartners ist bindend, Lippedent kann
diese innerhalb von drei Werktagen durch schriftliche oder
mündliche Mitteilung ablehnen. Fernmündliche Aufträge des
Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn Lippedent diese
schriftlich bestätigt. In jedem Fall kommt der Vertrag
zustande, wenn Lippedent auftragsgemäß liefert oder leistet.
3. Mit Abschluß des Vertrages ist Lippedent berechtigt, die
für die Datenbank zur Verfügung gestellten Daten des
Vertragspartners im gesamten, von Lippedent aktiv oder passiv
bedienten Empfangsgebiet sämtlichen Nutzern zur Verfügung zu
stellen, ohne diese im einzelnen zu kennen, zu selektieren
oder auszuschließen. Der Vertragspartner sichert zu, daß er
bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten für die
Nutzung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige
Rechten verfügt und berechtigt ist, diese zur Ausführung des
Auftrages Lippedent zu übergeben, ohne daß Lippedent
hierdurch Rechte Dritter verletzt. Insofern überträgt der
Vertragspartner bei Zustandekommen des Vertrages mit Lippedent
sämtliche Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung
und Verwertung auf Lippedent soweit dies für die Nutzung im
Rahmen der vertraglichen Vereinbarung erforderlich ist.
4. Der Vertragspartner wird Lippedent rechtzeitig vor
vereinbarten Terminen das für die Umsetzung des Auftrages
erforderliche Material zur Verfügung stellen, wobei die
Qualität des zur Verfügung gestellten Materials in
inhaltlicher und technischer Sicht im Verantwortungsbereich
des Vertragspartners liegt. Es wird insofern als
Hauptleistungspflicht des Vertragspartners vereinbart,
Lippedent alle vereinbarten und/oder zur Umsetzung des
Auftrages erforderlichen Daten, Unterlagen, Informationen,
insbesondere Adressdaten, Produkt- und Dienstleistungsdaten,
Stichwortverknüpfungen, Texte, Bilder/Graphiken, Videos,
Animationen, Sounds, Logos, usw. in entsprechend guter
Qualität zur Verfügung zu stellen. Werden diese Daten nicht,
verspätet oder in unzureichender Qualität zur Verfügung
gestellt und kommt der Vertragspartner seiner Verpflichtung
zur Übergabe der vereinbarten und/oder erforderlichen Daten
nicht innerhalb einer von Lippedent gesetzten angemessenen
Frist nach, ist Lippedent berechtigt, die Annahme abzulehnen
und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom
Vertrag zurückzutreten. Dieser Fristsetzung bedarf es nicht,
wenn der Vertragspartner im Auftrag einen bestimmbaren
Zeitpunkt zur Ablieferung der notwendigen Daten und Unterlagen
zugesagt hat.
5. Der Vertragspartner versichert, daß die
Übergabe der für die Auftragserfüllung erforderlichen Daten
an Lippedent keine Bestimmungen des Datenschutzrechtes
verletzt. Die entsprechende Überprüfung der
datenschutzrechtlich zulässigen Weitergabe dieser Daten
obliegt dem Vertragspartner.
6. Der Vertragspartner verpflichtet sich,
Änderungen seiner Adresse und/oder relevante andere Daten wie
Bankverbindungen, Informationen/Inhalte in der Online
Datenbank usw. Lippedent unverzüglich mitzuteilen.
§ 3 Liefer- und Leistungsfristen
1. Vereinbarte oder von Lippedent zugesagte
Fristen für die Lieferung oder Leistung stehen unter dem
Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Leistung durch evtl.
eingesetzte Subunternehmer oder Vorlieferanten. Lippedent ist
jederzeit berechtigt, auch Teilleistungen auszuführen.
2. Von Lippedent nicht zu vertretende
Störungen im Geschäftsbetrieb oder in dem Geschäftsbetrieb
von Subunternehmern oder Vorlieferanten berechtigen Lippedent,
die vereinbarte Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und
einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder im Falle
nicht zu vertretender Unmöglichkeiten, vom Vertrag
zurückzutreten. Hierzu gehören insbesondere
Betriebsstörungen jeglicher Art, Energiemangel, Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnung oder Verfügung,
Personalmangel, Kriegs- und Belagerungszustand, Krawalle,
Sturm, Eistreiben, anormale Trockenheit oder anhaltende
Regenfälle, Datenausfall oder sonstige nicht zu vertretende
Störungen an der EDV oder Datenverbindung etc. und ähnliche
Ereignisse.
3. Kann nur teilweise nicht geleistet
werden, gilt das Rücktrittsrecht von Lippedent auch für
diesen Teil des Auftrages. In diesem Falle steht dem
Vertragspartner kein Ersatzanspruch oder Schadenersatzanspruch
irgendwelcher Art gegen Lippedent zu.
4. Lippedent ist jederzeit berechtigt,
Teillieferungen und Teilleistungen zu erbringen, sowie zu
mehrfachen Nachbesserungen und Nachlieferungen, auch
hinsichtlich einer Teilleistung. Der Vertragspartner hat
Lippedent in diesem Fall eine angemessene Nachlieferungsfrist
von wenigstens 10 Werktagen zu gewähren.
§ 4 Haftung- und Gewährleistung
1. Lippedent gewährleistet die
Datensicherheit und den Datenschutz im Rahmen der technischen
und rechtlichen Möglichkeiten gegenüber dem Vertragspartner,
sofern der Vertragspartner seinerseits für die von ihm
gelieferten Daten in rechtmäßiger Weise erhoben und
übermittelt hat.
2. Bei Ansprüchen des Vertragspartners aus
Garantie oder Mängelhaftung ist Lippedent zur Nachbesserung
berechtigt. Die Ansprüche des Vertragspartners auf Wandlung
und Minderung sind ausgeschlossen. Schlägt auch mehrfache
Nachbesserung fehl, kann der Vertragspartner wahlweise von
seinem Recht Gebrauch machen, vom Vertrag zurückzutreten oder
Minderung verlangen.
3. Ist Lippedent zur Mängelbeseitigung
und/oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage,
insbesondere verzögert sich diese über eine angemessene
Frist hinaus aus Gründen, die Lippedent nicht zu vertreten
hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung
oder Ersatzleistung fehl, ist der Vertragspartner nach seiner
Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine
entsprechende Minderung des Entgeltes zu verlangen. Er kann
einen solchen Gewährleistungsanspruch erst dann verlangen,
wenn er uns erfolglos zur Ersatzlieferung oder
Mängelbeseitigung aufgefordert hat.
4. Soweit nicht nachstehend etwas anderes
vereinbart ist, sind weitergehende Ansprüche des
Vertragspartners, gleich aus welchem Grund, ausgeschlossen.
Lippedent haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Leistungsgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere
haftet Lippedent nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Vertragspartners.
5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt
nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
6. Soweit fahrlässig eine
vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, haften wir nur auf
Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
7. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
8. Der Ausschluß einer weitergehenden
Haftung gilt nicht bei anfänglichem Unvermögen oder zu
vertretender Unmöglichkeit. Eine weitergehende Haftung auf
Schadensersatz als vorstehend vorgesehen ist, ist ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruches ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine
Haftung aus unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung
handelt.
9. Lippedent übernimmt keine Haftung für
Zugangsmöglichkeiten, soweit diese Leitungen und Verbindungen
öffentlicher Netze usw. betreffen, die in den
Zuständigkeitsbereich der Telekom, anderer Netzbetreiber und
Fernmeldeverwalter sowie von qualifizierten
Internet-Serviceprovidern fallen.
10. Für inhaltliche Informationen,
Übertragungsgeschwindigkeiten, Netzunterbrechungen,
Nutzungseinschränkungen und den widerrechtlichen Zugang
Dritter übernimmt Lippedent keine Haftung.
11. Die Feststellung von Mängeln muß
Lippedent unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, in der
Regel innerhalb von fünf Werktagen ab Kenntnisnahme des
Mangels. Verletzt der Vertragspartner diese Rügepflicht, ist
Lippedent von jeder Gewährleistung frei.
12. In jedem Fall der Beanstandung hat
Lippedent das Recht, die Leistungserbringung durch einen
Sachverständigen untersuchen zu lassen. Besteht die
Beanstandung nach Gutachten des Sachverständigen zu Recht,
gehen die Sachverständigenkosten zu Lasten von
Lippedent,andernfalls zu Lasten des Vertragspartners.
Lippedent ist berechtigt, einen Sachverständigen nach Treu
und Glauben unter Berücksichtigung der Belange des
Vertragspartners zu benennen.
13. Der Vertragspartner trägt das Risiko
der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung/Information und
steht dafür ein, daß die zur Verfügung gestellten und zu
vermittelnden Daten und Inhalte nicht gegen
wettbewerbsrechtliche Bestimmungen und Grundsätze verstoßen.
Wird Lippedent von einem Dritten wegen unzulässiger Inhalte
von Werbung und Informationen des Vertragspartners in Anspruch
genommen, so stellt der Vertragspartner Lippedent von jeder
Haftung frei. In jedem Fall ist der Vertragspartner
verpflichtet, Lippedent die hierbei entstehenden gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu
erstatten.
14. Kunden-Homepages dürfen keine
Informationsangebote mit rechtswidrigen Inhalten enthalten
oder auf solche verweisen. Hierzu zählen insbesondere
Informationen und Darstellungen, die:
- zum Rassenhass aufstacheln oder grausame oder sonst
unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer
anderen Art schildern, die eine Verherrlichung oder
Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die
das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die
Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§ 184 Abs. 3
StGB).
- den Krieg verherrlichen,
- die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Mißbrauch von Kindern
oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum
Gegenstand haben (§ 184 Abs. 3 StGB).
- gegen berufsrechtliche Vorgaben vertoßen.
15. Bei Inhalten, die unter das Gesetz zum
Schutz vor jugendgefährdenden Schriften fallen oder
offensichtlich dazu geeignet sind, Kinder oder Jugendliche
sittlich schwer zu gefährden oder in Ihrem Wohl zu
beeinträchtigen, ist durch technische Vorkehrungen oder in
sonstiger geeigneter Weise Vorsorge zu treffen, daß die
Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch nicht volljährige
Nutzer ausgeschlossen ist.
16. Die nationalen und internationalen
Urheberrechte sind zu beachten.
17. Kunden-Homepages dürfen außerdem keine
Informationsangebote enthalten oder auf solche verweisen, die
das Ansehen von Lippedent GmbH oder eines der
Tochterunternehmen oder eines Mitbewerbersschädigen können.
Es dürfen keine Waren oder Dienstleistungen angepriesen
werden, die offenbar gesundheitsschädlich sind.
18. Bei schweren oder wiederholten
Verstößen gegen die in den AGBs aufgeführten Pflichten ist
Lippedent GmbH berechtigt, die Kunden-Homepage unverzüglich
unter Ausschluß von eventuellen Schadensersatzansprüchen des
Kunden zu sperren.
19. Jeder Kunde ist verantwortlich für die
Inhalte seiner Homepages. Er verpflichtet sich, Lippedent GmbH
von Ansprüchen Dritter freizustellen.
§ 5 Preise und Zahlungsmodalitäten
1. Es gelten die jeweils aktuellen
Preislisten, bisherige Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
Alle Preise verstehen sich in DM und zuzüglich der jeweils
gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn sie nicht als
Endpreise ausgewiesen sind.
2. Abgeschlossene Abonnements können nur
per Einzugsermächtigung (Lastschrift) bezahlt werden; die
Zahlung erfolgt gemäß Vereinbarung als Vorauszahlung. Die
Lastschriften werden max. fünf Tage nach Laufzeitbeginn
abgebucht, für Rücklastschriften werden Gebühren erhoben.
3. Lieferungen und Leistungen, die nicht zum
Abonnement gehören, werden entsprechend den Vereinbarungen
mit dem Vertragspartner berechnet. In diesen Fällen wird eine
gesonderte Rechnung gestellt. Solche Zahlungen sind innerhalb
von sieben Tagen rein netto ohne Abzug, berechnet ab Datum der
Rechnung, zu leisten.
§ 6 Vertragsdauer und Kündigung
1. Verträge werden als Abonnement für
mindestens zwölf Monate geschlossen.
2. Die Kündigung des Vertrages durch den
Vertragspartner kann nur jeweils zum Ende der Laufzeit mit
einer Frist von neunzig Tagen erfolgen, erfolgt die Kündigung
nicht fristgerecht, so verlängert sich der Vertrag
automatisch um ein weiteres Jahr.
3. Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung des Vertrages durch beide Vertragsparteien bleibt
hierdurch unberührt. Ein wichtiger Grund ist für Lippedent
insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein:
-Begründeter Verdacht von strafrechtsrelevanten Aktivitäten
des Vertragspartners,
-wissentlich falsche Angaben von Daten und Inhalten, sowie die
Verletzung von Rechten Dritter,
-Mißachtung von Datenschutzbestimmungen,
-Zahlungsverzug.
4. Jede Kündigungserklärung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 7 Urheberrechte
1. Lippedent stehen die Urheberrechte an von
ihr erbrachten Leistungen und Werken zu, unabhängig von
vereinbarten oder erfolgten Zahlungen des Vertragspartners.
Sämtliche diesbezügliche, von Lippedent erstellten
Abbildungen, Daten, Programmen oder Programmteilen und
sonstige Unterlagen und Informationen verbleiben im Eigentum
von Lippedent.
2. Dem Vertragspartner steht grundsätzlich
nur das Recht zu, die von uns erstellten Abbildungen, Daten,
Programme oder Programmteile oder sonstige Unterlagen und
Informationen in dem Umfang zu verwenden, die in dem Auftrag
vereinbart worden sind. Der Vertragspartner ist daher
insbesondere nicht berechtigt, ohne eine vorherige,
schriftliche Genehmigung von Lippedent die von Lippedent
erstellten Unterlagen für andere als im Auftrag genannte
Zwecke zu nutzen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, diese
zu verändern, durch Dritte nutzen zu lassen oder diese
unverändert zu einem anderen als im Auftrag angegebenen Zweck
selbst oder durch Dritte zu nutzen.
3. Das mit dem Vertragspartner vereinbarte
Entgelt wird nur für die einmalige Erstellung der Unterlagen,
Programme, Programmteile, Abbildungen und Daten geleistet.
Eine mehrfache Nutzung durch den Vertragspartner ist ohne eine
ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Lippedent
nicht gestattet.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und
Leistungen ist Lippstadt.
2. Gerichtsstand für alle aus dem
Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine
Wirksamkeit sowie aufgrund der Beendigung des
Vertragsverhältnisses entstehende Rechtsstreitigkeiten,
einschließlich Scheck- und Wechselklagen, ist, soweit der
Vertragspartner Vollkaufmann ist, Lippstadt.
3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die
Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen nicht.
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