AGB's der Lippedent GmbH

§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich

1. Die Angebote und Leistungen von Lippedent erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von Lippedent schriftlich bestätigt werden. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von Lippedent werden nicht anerkannt, es sei denn, Lippedent hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen von Lippedent gelten auch dann, wenn Lippedent in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Leistungen für den Vertragspartner vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Gegenstand des Vertrages

1. Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Auftrag spezifizierten Lieferungen und Leistungen von Lippedent, insbesondere die Entwicklung und Erstellung von Homepages und Internetauftritten sowie der Betrieb von Online Datenbanken für verschiedenste Themenbereiche und Zielgruppen in unterschiedlichen Medien und die Erstellung von Homepages für den Internetauftritt.

Gegenstand des Vertrages ist auch die Nutzung von durch Lippedent erstellter Homepages und Datenbanken. Mit der Nutzung der Leistungen von Lippedent erkennt der Nutzer die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lippedent GmbH an. Dies schließt insbesondere den Ausschluss der Gewährleistung und Haftung gemäß §4 auch für diesen Nutzerkreis aus.

2. Alle Angebote von Lippedent sind freibleibend. Die Beauftragung des Vertragspartners ist bindend, Lippedent kann diese innerhalb von drei Werktagen durch schriftliche oder mündliche Mitteilung ablehnen. Fernmündliche Aufträge des Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn Lippedent diese schriftlich bestätigt. In jedem Fall kommt der Vertrag zustande, wenn Lippedent auftragsgemäß liefert oder leistet.

3. Mit Abschluß des Vertrages ist Lippedent berechtigt, die für die Datenbank zur Verfügung gestellten Daten des Vertragspartners im gesamten, von Lippedent aktiv oder passiv bedienten Empfangsgebiet sämtlichen Nutzern zur Verfügung zu stellen, ohne diese im einzelnen zu kennen, zu selektieren oder auszuschließen. Der Vertragspartner sichert zu, daß er bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten für die Nutzung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechten verfügt und berechtigt ist, diese zur Ausführung des Auftrages Lippedent zu übergeben, ohne daß Lippedent hierdurch Rechte Dritter verletzt. Insofern überträgt der Vertragspartner bei Zustandekommen des Vertrages mit Lippedent sämtliche Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung auf Lippedent soweit dies für die Nutzung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung erforderlich ist.

4. Der Vertragspartner wird Lippedent rechtzeitig vor vereinbarten Terminen das für die Umsetzung des Auftrages erforderliche Material zur Verfügung stellen, wobei die Qualität des zur Verfügung gestellten Materials in inhaltlicher und technischer Sicht im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegt. Es wird insofern als Hauptleistungspflicht des Vertragspartners vereinbart, Lippedent alle vereinbarten und/oder zur Umsetzung des Auftrages erforderlichen Daten, Unterlagen, Informationen, insbesondere Adressdaten, Produkt- und Dienstleistungsdaten, Stichwortverknüpfungen, Texte, Bilder/Graphiken, Videos, Animationen, Sounds, Logos, usw. in entsprechend guter Qualität zur Verfügung zu stellen. Werden diese Daten nicht, verspätet oder in unzureichender Qualität zur Verfügung gestellt und kommt der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Übergabe der vereinbarten und/oder erforderlichen Daten nicht innerhalb einer von Lippedent gesetzten angemessenen Frist nach, ist Lippedent berechtigt, die Annahme abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Vertragspartner im Auftrag einen bestimmbaren Zeitpunkt zur Ablieferung der notwendigen Daten und Unterlagen zugesagt hat.

5. Der Vertragspartner versichert, daß die Übergabe der für die Auftragserfüllung erforderlichen Daten an Lippedent keine Bestimmungen des Datenschutzrechtes verletzt. Die entsprechende Überprüfung der datenschutzrechtlich zulässigen Weitergabe dieser Daten obliegt dem Vertragspartner.

6. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Änderungen seiner Adresse und/oder relevante andere Daten wie Bankverbindungen, Informationen/Inhalte in der Online Datenbank usw. Lippedent unverzüglich mitzuteilen.

§ 3 Liefer- und Leistungsfristen

1. Vereinbarte oder von Lippedent zugesagte Fristen für die Lieferung oder Leistung stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Leistung durch evtl. eingesetzte Subunternehmer oder Vorlieferanten. Lippedent ist jederzeit berechtigt, auch Teilleistungen auszuführen.

2. Von Lippedent nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb oder in dem Geschäftsbetrieb von Subunternehmern oder Vorlieferanten berechtigen Lippedent, die vereinbarte Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder im Falle nicht zu vertretender Unmöglichkeiten, vom Vertrag zurückzutreten. Hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen jeglicher Art, Energiemangel, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung oder Verfügung, Personalmangel, Kriegs- und Belagerungszustand, Krawalle, Sturm, Eistreiben, anormale Trockenheit oder anhaltende Regenfälle, Datenausfall oder sonstige nicht zu vertretende Störungen an der EDV oder Datenverbindung etc. und ähnliche Ereignisse.

3. Kann nur teilweise nicht geleistet werden, gilt das Rücktrittsrecht von Lippedent auch für diesen Teil des Auftrages. In diesem Falle steht dem Vertragspartner kein Ersatzanspruch oder Schadenersatzanspruch irgendwelcher Art gegen Lippedent zu.

4. Lippedent ist jederzeit berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen zu erbringen, sowie zu mehrfachen Nachbesserungen und Nachlieferungen, auch hinsichtlich einer Teilleistung. Der Vertragspartner hat Lippedent in diesem Fall eine angemessene Nachlieferungsfrist von wenigstens 10 Werktagen zu gewähren.

§ 4 Haftung- und Gewährleistung

1. Lippedent gewährleistet die Datensicherheit und den Datenschutz im Rahmen der technischen und rechtlichen Möglichkeiten gegenüber dem Vertragspartner, sofern der Vertragspartner seinerseits für die von ihm gelieferten Daten in rechtmäßiger Weise erhoben und übermittelt hat.

2. Bei Ansprüchen des Vertragspartners aus Garantie oder Mängelhaftung ist Lippedent zur Nachbesserung berechtigt. Die Ansprüche des Vertragspartners auf Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen. Schlägt auch mehrfache Nachbesserung fehl, kann der Vertragspartner wahlweise von seinem Recht Gebrauch machen, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung verlangen.

3. Ist Lippedent zur Mängelbeseitigung und/oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die Lippedent nicht zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung fehl, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Entgeltes zu verlangen. Er kann einen solchen Gewährleistungsanspruch erst dann verlangen, wenn er uns erfolglos zur Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung aufgefordert hat.

4. Soweit nicht nachstehend etwas anderes vereinbart ist, sind weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Grund, ausgeschlossen. Lippedent haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Lippedent nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

6. Soweit fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, haften wir nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

7. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Der Ausschluß einer weitergehenden Haftung gilt nicht bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorstehend vorgesehen ist, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine Haftung aus unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung handelt.

9. Lippedent übernimmt keine Haftung für Zugangsmöglichkeiten, soweit diese Leitungen und Verbindungen öffentlicher Netze usw. betreffen, die in den Zuständigkeitsbereich der Telekom, anderer Netzbetreiber und Fernmeldeverwalter sowie von qualifizierten Internet-Serviceprovidern fallen.

10. Für inhaltliche Informationen, Übertragungsgeschwindigkeiten, Netzunterbrechungen, Nutzungseinschränkungen und den widerrechtlichen Zugang Dritter übernimmt Lippedent keine Haftung.

11. Die Feststellung von Mängeln muß Lippedent unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen ab Kenntnisnahme des Mangels. Verletzt der Vertragspartner diese Rügepflicht, ist Lippedent von jeder Gewährleistung frei.

12. In jedem Fall der Beanstandung hat Lippedent das Recht, die Leistungserbringung durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Besteht die Beanstandung nach Gutachten des Sachverständigen zu Recht, gehen die Sachverständigenkosten zu Lasten von Lippedent,andernfalls zu Lasten des Vertragspartners. Lippedent ist berechtigt, einen Sachverständigen nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Belange des Vertragspartners zu benennen.

13. Der Vertragspartner trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung/Information und steht dafür ein, daß die zur Verfügung gestellten und zu vermittelnden Daten und Inhalte nicht gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen und Grundsätze verstoßen. Wird Lippedent von einem Dritten wegen unzulässiger Inhalte von Werbung und Informationen des Vertragspartners in Anspruch genommen, so stellt der Vertragspartner Lippedent von jeder Haftung frei. In jedem Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, Lippedent die hierbei entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.

14. Kunden-Homepages dürfen keine Informationsangebote mit rechtswidrigen Inhalten enthalten oder auf solche verweisen. Hierzu zählen insbesondere Informationen und Darstellungen, die:
- zum Rassenhass aufstacheln oder grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer anderen Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§ 184 Abs. 3 StGB).
- den Krieg verherrlichen,
- die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Mißbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§ 184 Abs. 3 StGB).
- gegen berufsrechtliche Vorgaben vertoßen.

15. Bei Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften fallen oder offensichtlich dazu geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in Ihrem Wohl zu beeinträchtigen, ist durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger geeigneter Weise Vorsorge zu treffen, daß die Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer ausgeschlossen ist.

16. Die nationalen und internationalen Urheberrechte sind zu beachten.

17. Kunden-Homepages dürfen außerdem keine Informationsangebote enthalten oder auf solche verweisen, die das Ansehen von Lippedent GmbH oder eines der Tochterunternehmen oder eines Mitbewerbersschädigen können.
Es dürfen keine Waren oder Dienstleistungen angepriesen werden, die offenbar gesundheitsschädlich sind.

18. Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die in den AGBs aufgeführten Pflichten ist Lippedent GmbH berechtigt, die Kunden-Homepage unverzüglich unter Ausschluß von eventuellen Schadensersatzansprüchen des Kunden zu sperren.

19. Jeder Kunde ist verantwortlich für die Inhalte seiner Homepages. Er verpflichtet sich, Lippedent GmbH von Ansprüchen Dritter freizustellen.

§ 5 Preise und Zahlungsmodalitäten

1. Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten, bisherige Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. Alle Preise verstehen sich in DM und zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn sie nicht als Endpreise ausgewiesen sind.

2. Abgeschlossene Abonnements können nur per Einzugsermächtigung (Lastschrift) bezahlt werden; die Zahlung erfolgt gemäß Vereinbarung als Vorauszahlung. Die Lastschriften werden max. fünf Tage nach Laufzeitbeginn abgebucht, für Rücklastschriften werden Gebühren erhoben.

3. Lieferungen und Leistungen, die nicht zum Abonnement gehören, werden entsprechend den Vereinbarungen mit dem Vertragspartner berechnet. In diesen Fällen wird eine gesonderte Rechnung gestellt. Solche Zahlungen sind innerhalb von sieben Tagen rein netto ohne Abzug, berechnet ab Datum der Rechnung, zu leisten.

§ 6 Vertragsdauer und Kündigung

1. Verträge werden als Abonnement für mindestens zwölf Monate geschlossen.

2. Die Kündigung des Vertrages durch den Vertragspartner kann nur jeweils zum Ende der Laufzeit mit einer Frist von neunzig Tagen erfolgen, erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages durch beide Vertragsparteien bleibt hierdurch unberührt. Ein wichtiger Grund ist für Lippedent insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein:
-Begründeter Verdacht von strafrechtsrelevanten Aktivitäten des Vertragspartners,
-wissentlich falsche Angaben von Daten und Inhalten, sowie die Verletzung von Rechten Dritter,
-Mißachtung von Datenschutzbestimmungen,
-Zahlungsverzug.
4. Jede Kündigungserklärung hat schriftlich zu erfolgen.

§ 7 Urheberrechte

1. Lippedent stehen die Urheberrechte an von ihr erbrachten Leistungen und Werken zu, unabhängig von vereinbarten oder erfolgten Zahlungen des Vertragspartners. Sämtliche diesbezügliche, von Lippedent erstellten Abbildungen, Daten, Programmen oder Programmteilen und sonstige Unterlagen und Informationen verbleiben im Eigentum von Lippedent.

2. Dem Vertragspartner steht grundsätzlich nur das Recht zu, die von uns erstellten Abbildungen, Daten, Programme oder Programmteile oder sonstige Unterlagen und Informationen in dem Umfang zu verwenden, die in dem Auftrag vereinbart worden sind. Der Vertragspartner ist daher insbesondere nicht berechtigt, ohne eine vorherige, schriftliche Genehmigung von Lippedent die von Lippedent erstellten Unterlagen für andere als im Auftrag genannte Zwecke zu nutzen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, diese zu verändern, durch Dritte nutzen zu lassen oder diese unverändert zu einem anderen als im Auftrag angegebenen Zweck selbst oder durch Dritte zu nutzen.

3. Das mit dem Vertragspartner vereinbarte Entgelt wird nur für die einmalige Erstellung der Unterlagen, Programme, Programmteile, Abbildungen und Daten geleistet. Eine mehrfache Nutzung durch den Vertragspartner ist ohne eine ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Lippedent nicht gestattet.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Lippstadt.

2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit sowie aufgrund der Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehende Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Scheck- und Wechselklagen, ist, soweit der Vertragspartner Vollkaufmann ist, Lippstadt.

3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen nicht.